Was leistet die BLISTERpharm® als Lohnhersteller?

Die BLISTERpharm® produziert auf Basis der Bestimmungen des Arzneimittelgesetzes und der AMWHV (Arzneimittel- und Wirkstoffherstellungsverordnung) unter Anwendung der Regeln des EU-GMP-Leitfadens (Good Manufacturing Practice) in Reinräumen.

§13 Der BLISTERpharm® GmbH & Co. KG wurde nach erfolgreicher Abnahmeinspektion, am 29.03.2007 durch die Bezirksregierung Düsseldorf, die Herstellungserlaubnis gemäß §13 AMG erteilt.

Damit verfügt die BLISTERpharm® über die gesetzlich geforderten Vorraussetzungen für die patienten-individuelle Verblisterung von Arzneimitteln im Lohnauftrag.

Was leistet die BLISTERpharm® als Konzeptentwickler?

Die geregelte Arzneimittelversorgung von Pflegeeinrichtungen durch Apotheken erfolgt auf der Grundlage gesetzlicher Bestimmungen. Die erfolgreiche Zusammenarbeit zum beiderseitigen Vorteil ist jedoch von zahlreichen weiteren Faktoren abhängig, die häufig nicht so offensichtlich sind. Von Apothekern für Apotheker Die BLISTERpharm® bietet Ihnen als Lohnhersteller und Konzeptentwickler zu festen Konditionen ihr umfangreiches KnowHow. Testen Sie uns!

Warten Sie nicht bis an Ihrer Apotheke vorbei Mittel und Wege gefunden werden, das Geschäft der Heimversorgung zu übernehmen.