Rechtliche Grundlagen der Verblisterung von Arzneimitteln
Am 16.05.2006 hat das OVG Lüneburg im inzwischen rechtskräftigen Urteil (AZ11LC265/05) auch Apotheken diese Tätigkeit als apothekenüblich bestätigt.
Allerdings ist ein "Mit"-Verblistern für andere Apotheken nur mit einer Herstellerlaubnis gemäß § 13 AMG möglich. Ohne Erlaubnis stellt diese Tätigkeit eine Straftat nach § 96 Nr. 4 AMG dar.
Mit dem GKV-WSG vom 1. April 2007 hat der Gesetzgeber die Rahmenbedingungen der Verblisterung festgelegt. Somit wurden vereinzelt noch vorhandene grundsätzliche Bedenken endgültig ausgeräumt.
Patientenindividuelle Zweitverblisterung
Artikel in der Deutschen Apotheker Zeitung vom 29.11.2007.
Praktische Aspekte der maschinellen Zweitverblisterung von Fertigarzneimitteln.